ZERTIFIZIERUNG DER UNTERNEHMENSQUALITÄT
Das Einbinden eines Qualitäts-Management-Systems bedeutet eine Organisationsstruktur so zu gestalten und aufrechtzuerhalten, dass im Rahmen der Unternehmensbedingungen ein systematischer Ansatz zur Qualitätssicherung mit Blick auf die Bedürfnisse des Kunden geschaffen wird.
BEREITS ERTEILTE ZERTIFIZIERUNGEN
Zertifizierung ISO 9001 - „ZUFRIEDENHEIT DES KUNDEN“
Die Zertifizierung eines Qualitätssystems gemäß der Norm
ISO 9000 bedeutet, dass ein Unternehmenssystem in der Lage ist, dem Hersteller (intern) und dem betreffenden Markt zu gewährleisten, dass das Unternehmen systematisch die Anforderungen an jedes gelieferte Produkt oder jede Dienstleistung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen und im Rahmen der Zielsetzung der Zertifizierung erfüllen kann.
Zertifizierung ISO
14001
“DIE UMWELTBELASTUNG DER AUSGEFÜHRTEN TÄTIGKEITEN BETREFFEND“
Die Zertifizierung ISO 14001 wird von einer unabhängigen Organisation vergeben und gibt Auskunft über den konkreten Aufwand zur Minimierung der Umweltbelastungen Ihrer Abläufe, Produkte und Dienstleistungen und bescheinigt die Zuverlässigkeit des angewendeten Umweltmanagementsystems. Aus diesem Grund stellen die Seriosität, Glaubwürdigkeit und die Transparenz der gewählten zertifizierenden Körperschaft einen Aspekt von höchster Wichtigkeit dar.
Zertifizierung nach VORSCHRIFT 46/90 (obligatorisch für Anlagen)
Art. 1. - Einsatzbereich.
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Die folgenden Anlagen, in Bezug auf für zivile Zwecke bestimmte Gebäude, sind von dem vorliegenden Gesetz betroffen:
Anlagen für die Produktion, den
Transport, die Verbreitung und die
Nutzung elektrischer Energie im Inneren
der Gebäude ab dem Punkt des Übergangs
der von der Versorgungsgesellschaft
gelieferten Energie;
Rundfunk- und Fernsehanlagen sowie
elektronische Systeme im Allgemeinen,
die Antennen und die Blitzschutzanlagen;
Heiz- und Klimaanlagen, die mit
Flüssigkeit, Luft oder Gas betrieben
werden, jeglicher Bauart und Kategorie;
Sanitärinstallationen wie auch alle
Anlagen für den Transport, Behandlung,
Nutzung, Speicherung und Verbrauch von
Wasser im Inneren der Gebäude ab dem
Punkt des Übergangs des von der
Versorgungsgesellschaft gelieferten
Wassers;
Anlagen für den Transport und die
Nutzung von flüssigem oder luftförmigem
Gas im Inneren der Gebäude ab dem Punkt
des Übergangs des von der
Versorgungsgesellschaft gelieferten
gasförmigen Brennstoffs;
Hebeanlagen für Personen oder Dinge, wie
Lastenaufzüge, Rolltreppen u.ä.;
Feuerschutzanlagen.
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Ferner unterliegen der Anwendung des vorliegenden Gesetzes die Anlagen, und in Verbindung damit bis Komma 1, Buchstabe a) die Immobilien, die für Fertigungstätigkeiten, Handelstätigkeiten, für die Bereitstellung von Dienstleistungen oder andere Nutzungen vorgesehen sind.
Autorisiert zur Einrichtung und Zertifizierung von Anlagen (erforderliche Voraussetzung für den Erhalt von ZERTIFIZIERUNGEN DER BEFÄHIGUNG oder der AUTORISIERUNG zur Niederlassung in GEBÄUDEN oder zum Beginn einer Aktivität in GEBÄUDEN) sind ausschließlich ZERTIFIZIERTE Gesellschaften, gemäß der gesetzlichen VORSCHRIFT
46/90.
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ZERTIFIZIERUNG SOA
> ZERTIFIZIERUNG
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