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ZERTIFIZIERUNG DER UNTERNEHMENSQUALITÄT

Das Einbinden eines Qualitäts-Management-Systems bedeutet eine Organisationsstruktur so zu gestalten und aufrechtzuerhalten, dass im Rahmen der Unternehmensbedingungen ein systematischer Ansatz zur Qualitätssicherung mit Blick auf die Bedürfnisse des Kunden geschaffen wird.

BEREITS ERTEILTE ZERTIFIZIERUNGEN

Zertifizierung ISO 9001 - „ZUFRIEDENHEIT DES KUNDEN“
Die Zertifizierung eines Qualitätssystems gemäß der Norm ISO 9000 bedeutet, dass ein Unternehmenssystem in der Lage ist, dem Hersteller (intern) und dem betreffenden Markt zu gewährleisten, dass das Unternehmen systematisch die Anforderungen an jedes gelieferte Produkt oder jede Dienstleistung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen und im Rahmen der Zielsetzung der Zertifizierung erfüllen kann.

Zertifizierung ISO 14001
“DIE UMWELTBELASTUNG DER AUSGEFÜHRTEN TÄTIGKEITEN BETREFFEND“

Die Zertifizierung ISO 14001 wird von einer unabhängigen Organisation vergeben und gibt Auskunft über den konkreten Aufwand zur Minimierung der Umweltbelastungen Ihrer Abläufe, Produkte und Dienstleistungen und bescheinigt die Zuverlässigkeit des angewendeten Umweltmanagementsystems. Aus diesem Grund stellen die Seriosität, Glaubwürdigkeit und die Transparenz der gewählten zertifizierenden Körperschaft einen Aspekt von höchster Wichtigkeit dar.

Zertifizierung nach VORSCHRIFT 46/90 (obligatorisch für Anlagen)

Art. 1. - Einsatzbereich.

  1. Die folgenden Anlagen, in Bezug auf für zivile Zwecke bestimmte Gebäude, sind von dem vorliegenden Gesetz betroffen:
    Anlagen für die Produktion, den Transport, die Verbreitung und die Nutzung elektrischer Energie im Inneren der Gebäude ab dem Punkt des Übergangs der von der Versorgungsgesellschaft gelieferten Energie;
    Rundfunk- und Fernsehanlagen sowie elektronische Systeme im Allgemeinen, die Antennen und die Blitzschutzanlagen;
    Heiz- und Klimaanlagen, die mit Flüssigkeit, Luft oder Gas betrieben werden, jeglicher Bauart und Kategorie;
    Sanitärinstallationen wie auch alle Anlagen für den Transport, Behandlung, Nutzung, Speicherung und Verbrauch von Wasser im Inneren der Gebäude ab dem Punkt des Übergangs des von der Versorgungsgesellschaft gelieferten Wassers;
    Anlagen für den Transport und die Nutzung von flüssigem oder luftförmigem Gas im Inneren der Gebäude ab dem Punkt des Übergangs des von der Versorgungsgesellschaft gelieferten gasförmigen Brennstoffs;
    Hebeanlagen für Personen oder Dinge, wie Lastenaufzüge, Rolltreppen u.ä.;
    Feuerschutzanlagen.
     

  2. Ferner unterliegen der Anwendung des vorliegenden Gesetzes die Anlagen, und in Verbindung damit bis Komma 1, Buchstabe a) die Immobilien, die für Fertigungstätigkeiten, Handelstätigkeiten, für die Bereitstellung von Dienstleistungen oder andere Nutzungen vorgesehen sind.

Autorisiert zur Einrichtung und Zertifizierung von Anlagen (erforderliche Voraussetzung für den Erhalt von ZERTIFIZIERUNGEN DER BEFÄHIGUNG oder der AUTORISIERUNG zur Niederlassung in GEBÄUDEN oder zum Beginn einer Aktivität in GEBÄUDEN) sind ausschließlich ZERTIFIZIERTE Gesellschaften, gemäß der gesetzlichen VORSCHRIFT 46/90.

> ZERTIFIZIERUNG SOA
ZERTIFIZIERUNG

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